Version 1.0 - Stand Juni 2018
A. Allgemeines
B. Besonderes: Beratungsdienstleistungen
C. Besonderes: Datenschutz und Vertraulichkeit
D. Schufa
Präambel
Die buchhalter.pro GmbH & Co. KG erbringt abhängige Dienstleistungen gegenüber Steuerberatern und vergleichbaren Steuerberatenden Berufsgruppen. Diese Tätigkeiten werden durch
ein weisungsgebundenes Auftragsverhältnis begründet.
A. Allgemeines
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die buchhalter.pro GmbH & Co. KG, Willy-Brandt-Allee 31, 23554 Lübeck (im Folgenden buchhalter.pro genannt) schließt ihre Verträge
und erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem erstmaligen Zugriff auf einen Server der buchhatler.pro oder der erstmaligen Nutzung der buchhalter.pro-Dienste werden diese
Bedingungen angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen und deren Einbeziehung wird hiermit
widersprochen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn buchhalter.pro sie schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser
Schriftformklausel.
1.3. Die Angestellten und Mitarbeiter der buchhalter.pro sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,
die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
1.4. buchhalter.pro ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. buchhalter.pro verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die
vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Widerspricht der Vertragspartner der Änderung fristgemäß, so ist buchhalter.pro berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
2. Zustandekommen eines Vertrages
2.1. Ein Vertragsverhältnis mit buchhalter.pro wird bereits durch die tatsächliche Nutzung eines angebotenen Dienstes begründet. Der
Vertrag über die Nutzung von buchhalter.pro-Diensten kommt erst mit der Gegenzeichnung eines Antrages des Vertragspartners durch buchhalter.pro zustande. buchhalter.pro kann den
Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
2.2. buchhalter.pro ist berechtigt, für jede vom Vertragspartner
beantragte Änderung des Leistungsangebotes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von hundert Euro zu erheben.
2.3. Soweit buchhalter.pro sich zur Erbringung der angebotenen
Dienste Dritter bedient, wird kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen diesen und dem Vertragspartner begründet.
2.4 Telefonische Anforderungen des Kunden für nicht
in der Leistungsvereinbarung ausdrücklich festgelegte Dienstleistungen gelten als neuer Auftrag.
3. Leistungsbeschreibungen
Der Leistungs- und Tätigkeitsumfang der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Leistungsbeschreibung.
4. Leistungsänderungen
4.1. buchhalter.pro ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und
a) diese
Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte buchhalter.pro nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf
Umstände zurückzuführen ist, die buchhalter.pro zu vertreten hat,
b) neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
c) die zur
Leistungsvornahme eingesetzten technischen Hilfs- und Unterstützungsmittel, nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des
Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
d) vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich oder höherwertige Leistungen
ausgetauscht werden, und die Leistung im Wesentlichen unverändert bleibt, oder
e) buchhalter.pro ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.
4.2. Leistungsänderungen nach Ziffer 4.1 werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Die elektronische Form
wird dabei als ausreichend betrachtet.
4.3. Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Leistungsänderung
zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
5. Bereitstellung / Inanspruchnahme von Leistungen
5.1. Der Kunde erhält von der buchhalter.pro das Recht zur Nutzung der Anwendung für die Dauer des
Vertragsverhältnisses. Dieses Recht ist nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.
5.2. Der Kunde nutzt die Leistungen und die Anwendung nur durch die vertraglich
vereinbarte Anzahl von Personen gleichzeitig. Die Benutzung eines Zugangs ist auf eine Person beschränkt. Erfolgt eine (gleichzeitige) Nutzung der Anwendung durch mehr als die
vereinbarte Anzahl von Personen, zahlt der Kunde zusätzliche monatliche Nutzungsgebühren in Höhe eines Monatsbeitrages für einen Nutzerzugang für jeden Monat, in welchem eine
Nutzung durch mehr als die vereinbarte Anzahl von Personen genutzt wurde. Unter einem Zugriff ist ein Einlogg-Vorgang zu verstehen. Sonstige Ansprüche von buchhalter.pro bleiben
unberührt.
5.3. Darüberhinausgehende Nutzungsrechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht
berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht
gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Der Kunde hat die
notwendigen, angemessenen und ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt,
ohne Zustimmung von buchhalter.pro Screenshots, d.h. Bildschirmaufnahmen der Anwendung anzufertigen und diese anderen als den vertraglich zur Anwendung zugangsberechtigten Person
zugänglich zu machen.
5.4. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Regelung aus Ziffer 5.1 und 5.3 ist buchhalter.pro berechtigt, ihre Leistungen ganz oder teilweise
zu verweigern. Die Geltendmachung weiterer Rechte ist nicht ausgeschlossen.
6. Leistungen durch Dritte
Die geschuldeten Leistungen werden in der Regel von buchhalter.pro erbracht.
6.1 buchhalter.pro ist berechtigt, Leistungen auch
durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
6.2.Soweit ein Subunternehmer durch die buchhalter.pro nach vorgenommener Information gegenüber dem Kunden ersetzt
oder ausgetauscht werden soll, der auch weiterer Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO) ist, hat der Kunde das Recht, Einspruch
gemäß Art. 28 Abs. 2 DS-GVO zu erheben. Für diesen Fall behält sich buchhalter.pro das Recht zur fristlosen Kündigung des davon betroffenen Vertrags aus wichtigem Grund vor.
6.3 Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zur buchhalter.pro erfolgt ausschließlich auf
Gefahr des Kunden.
6.4 Sämtliche durch den Kunden der buchhalter.pro zur Verfügung gestellten Unterlagen, Belege und sonstigen Nachweise und Dokumente werden als
vollständig unterstellt; eine ergänzende Kontrolle findet durch buchhalter.pro nur dann statt, wenn dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsinhaltes ist. Die Beweislast dafür,
dass Belege und Unterlagen abhandengekommen sein sollen, trifft ausschließlich den Kunden. Sollte der Nachweis gelingen, dass Belege und Unterlagen durch ein schuldhaftes Verhalten
der buchhalter.pro abhandengekommen sein sollten, kann sich die buchhalter.pro dadurch ihrer Verantwortlichkeit entledigen, dass sie glaubhaft machen kann, dass sie mit der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt ihre Geschäfte betrieben hat.
7. Entgelte, Zahlungen, Fälligkeit
7.1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt buchhalter.pro dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den in den bei
Vertragsschluss gültigen Preislisten genannten Tarifen, Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Der Vertragspartner stimmt
der Übermittlung der Rechnung auf elektronischem Weg zu. Auf Wunsch des Kunden werden Rechnungen auch postalisch gegen Aufwandsentschädigung nach der buchhalter.pro- Preisliste und
den anfallenden Portokosten versandt werden.
7.2. Die Rechnungsstellung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgt bei aufwandsunabhängigen (pauschalierten) Entgelten
monatlich im Voraus, von aufwandsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Ist das Entgelt aufwandsunabhängig (pauschaliert) für Teile eines Kalendermonats zu
entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
7.3. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne
Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Eine solche Rechnung gilt als zugegangen, wenn der Vertragspartner, für den sie bestimmt ist, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen
kann.
7.4. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt buchhalter.pro sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem
Anschluss seitens buchhalter.pro gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, Router- Anschlusskabel auf Seiten von buchhalter.pro etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert
in Rechnung gestellt.
7.5 Einwände gegen die Rechnungsstellung der buchhalter.pro sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Wochen nach Erhalt der Rechnung mit
Begründung schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt; Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB sowie etwaige Mängelansprüche bleiben unberührt.
7.6. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde buchhalter.pro die entstandenen Kosten zu erstatten;
mindestens in Höhe von 20 Euro für jeden Fall der Nichteinlösung bzw. Rückgabe. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass buchhalter.pro keine oder geringere Kosten
entstanden sind.
7.7 Die Vorankündigung von S€PA-Lastschriften erfolgt mit Rechnungsstellung spätestens am Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Die Fälligkeit der
Zahlung wird mit Rechnungsstellung angekündigt.
8. Zahlungsverzug
8.1. Bei Zahlungsverzug ist buchhalter.pro berechtigt,
8.1.1. vor Erbringung weiterer vertraglich geschuldeter Leistungen Sicherheitsleistungen
oder Vorauszahlungen zu verlangen.
8.1.2. weitere vertraglich geschuldete Leistungen zurückzubehalten, insbesondere Buchungsunterlagen zurückbehalten. Der Vertragspartner
bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
8.1.3. dem Kunden entstehende Mahnkosten in Höhe von pauschal zehn Euro für jede Mahnung zu
berechnen. Der Vertragspartner ist berechtigt, buchhalter.pro nachzuweisen, dass die Mahnkosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.
8.1.4. Verzugszinsen
gegenüber Verbrauchern in Höhe von fünf und gegenüber Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern. Kann buchhalter.pro einen
höheren oder anderen Verzugsschaden nachweisen, ist buchhalter.pro berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, buchhalter.pro nachzuweisen, dass als Folge des
Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.2. Kommt der Kunde im Rahmen eines mit buchhalter.pro begründeten Dauerschuldverhältnisses
8.2.1. für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
8.2.2. in einem Zeitraum, der sich über mehr
als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann buchhalter.pro das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen kündigen.
8.3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt buchhalter.pro vorbehalten.
9. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Verpfändung 9.1. Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen buchhalter.pro an Dritte ist ausgeschlossen, sofern
buchhalter.pro nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
9.2. Gegen die Forderungen der buchhalter.pro kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenforderungen zu, die aus demselben
Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Forderungen, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
9.3. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch den Vertragspartner an Dritte sind unzulässig.
10. Rechtsnachfolge
Rechtsnachfolger des Kunden treten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von buchhalter.pro in Rechte und Pflichten bestehender
Vertragsverhältnisse ein.
11. Eigentumsvorbehalt, Weiterverarbeitung
11.1. buchhalter.pro behält sich das Eigentum an den Kunden gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Vertragspartner entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. (Erweiterter
Eigentumsvorbehalt) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
11.2. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen durch den
Kunden sind unzulässig.
12. Urheber- und sonstige Rechte, Dekompilierung
12.1. Die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung, andere Umgestaltung, öffentliche Wiedergabe
und öffentliche Zugänglichmachung sowie die sonstige Verwertung von Leistungen der buchhalter.pro, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, sind dem Kunden nur im Rahmen
der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen sowie der Bestimmungen der dafür anwendbaren Besonderen Bedingungen oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.
12.2. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der buchhalter.pro zu beeinträchtigen. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er
Zugriff auf Leistungen der buchhalter.pro gewährt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er diese Rechtsverletzungen nicht zu vertreten hat.
12.3. Dem Kunden von
buchhalter.pro überlassene Anwendungen und Datenbanken dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der buchhalter.pro weder übersetzt noch vom Objekt-Code in den Quell-Code
umgewandelt werden. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt, wobei der Kunde buchhalter.pro vorab mitteilen wird, welche Teile des ursprünglichen Programms er zu dekompilieren
beabsichtigt. Für die Gewährung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann buchhalter.pro eine angemessene Gebühr verlangen.
12.4. Verstößt der Kunde
gegen die in Ziffern 9.1 bis 9.3 genannten Regelungen, ist buchhalter.pro nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betreffenden Leistungen
fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Für jeden einzelnen Verstoß ist die buchhalter.pro berechtigt nach freiem Ermessen einen Betrag von bis zu 5.000,- Euro gegenüber dem
Kunden geltend zu machen; der Maximalbetrag ist dabei pro Jahr und Kunden auf 20.000,- Euro zu begrenzen. Das Recht von buchhalter.pro zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt
davon unberührt.
13. Verfügbarkeit
Die technische Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen der jeweiligen
Leistungsbeschreibung. Die jederzeitige technische Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. Zeiten, in denen die Server des Rechenzentrums aufgrund von planmäßigen Wartungen und
außerplanmäßigen zwingend notwendigen Maßnahmen, z. B. um die Sicherheit und Integrität der Daten und des Betriebs zu gewährleisten, nicht zu erreichen sind, gehen nicht zu Lasten
der Verfügbarkeit.
14. Berechnung von Leistungen
14.1. Preise für Lieferungen und Leistungen richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. buchhalter.pro ist
berechtigt, die Berechnungsintervalle zu Gunsten des Kunden anzupassen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt.
14.2. buchhalter.pro kann eine laufende oder
eine nutzungsabhängige Vergütung nach billigem Ermessen erhöhen,
1., wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der
letzten Preisanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte erhöht hat; der Umfang der Erhöhung richtet sich dabei nach der Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder
2. wenn und soweit
sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, von buchhalter.pro nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. buchhalter.pro
ist insbesondere dann zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn
a) sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhen,
b) neue gesetzliche, behördliche oder technische
Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten der Leistungserbringung führen oder
c) soweit Leistungen der buchhalter.pro
Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte buchhalter.pro nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände
zurückzuführen ist, die buchhalter.pro zu vertreten hat und dadurch sich die Kosten der Leistungserbringung erhöhen.
14.3. Eine Preiserhöhung darf bezogen auf die
betroffene Leistung frühestens zwölf Monate nach der letzten Preiserhöhung erfolgen und wird dem Kunden durch buchhalter.pro mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich
oder in Textform angekündigt.
14.4. Der Kunde kann die von der Preiserhöhung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zu deren
Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
15. Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
15.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen.
Er ist
insbesondere verpflichtet,
15.1.1. buchhalter.pro unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
15.1.2. buchhalter.pro
mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den angebotenen Diensten verwendet wird;
15.1.3. dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile da- von
nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
15.1.4. die Zugriffsmöglichkeit auf die angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
15.1.5. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu
tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Diensten erforderlich sein sollten;
15.1.6. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu
tragen, insbesondere Kennworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls auch nur die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte da-
von Kenntnis erlangt haben;
15.1.7. buchhalter.pro erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung); und zwar an die E-Mail-Adresse:
15.1.8. alle
notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder
beschleunigen;
15.1.9. nach Abgabe einer Störungsmeldung die NetUSE durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit eine
Störung im Verantwortungsbereich des Vertragspartners vorlag;
15.1.10. buchhalter.pro innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses jede durch Erbfall oder
sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Vertragspartners, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht-rechtsfähigen
Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Vertragspartnergemeinschaften das Hin- zutreten oder Ausscheiden von Personen sowie jede Änderung persönlicher Daten, mit denen er
in den Betriebsunterlagen geführt wird, anzuzeigen.
15.2. Verstößt der Vertragspartner gegen die in Ziffer 1, 4 und 5 der vorstehenden Regelung genannten Pflichten, ist
buchhalter.pro sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
15.3. Einzelheiten
des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann buchhalter.pro im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen
buchhalter.pro nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
19. Sachmängel
19.1. Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen buchhalter.pro wegen etwaiger Sachmängel. Für
Schadens- und / oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit solchen Leistungen gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 20 bis 22.
20. Rechtsmängel
20.1. Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen buchhalter.pro wegen etwaiger Rechtsmängel. Für
Schadens- / Aufwendungsersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit solchen Leistungen gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 20 bis 22.
20.2. Im Übrigen gelten bei
Rechtsmängeln die Regelungen der Ziffer 18.2 b) und c) und 18.5 entsprechend. Für Schadens- / Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln gelten die
Haftungsregelungen der Ziffern 20 bis 22.
21. Haftung
21.1. buchhalter.pro haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
buchhalter.pro auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit.
21.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der buchhalter.pro auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei einfach
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von buchhalter.pro.
21.3. Bei Mietverträgen wird die verschuldensunabhängige Haftung
für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, ausdrücklich ausgeschlossen.
21.4. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit
buchhalter.pro eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
21.5 buchhalter.pro haftet nicht für
atypische und daher kaum vorhersehbare Schäden.
21.6 Die Haftung von buchhalter.pro ist der Höhe nach auf die Schäden begrenzt, die buchhalter.pro bei Abschluss des
jeweiligen Vertrages vorhersehen konnte. Die Schadenshöhe ist auf den Vertragswert begrenzt.
21.7 Weitere Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung,
sind ausgeschlossen.
21.8 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die buchhalter.pro und Dritte durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
buchhalter.pro-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seine sonstigen vertraglichen Pflichten verletzt oder Obliegenheiten nicht nachkommt.
21.9 Die
Vertragsparteien haften dann nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn dies auf von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt
zurückzuführen ist und die betroffene Vertragspartei dies unverzüglich anzeigt und alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternimmt. Diese Bestimmung entbindet den
Vertragspartner jedoch nicht von der Verpflichtung, seinen vertragsgemäßen Zahlungen nachzukommen, wenn buchhalter.pro ordnungsgemäß geleistet hat.
21.10 buchhalter.pro
haftet ferner nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherungen sowie ausreichende Einweisung des jeweiligen
Anwenders und eigene Sicherungsvorkehrungen hätte verhindern können.
22. Haftung für mittelbare Schäden
Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (Ziffer 20.4) haftet buchhalter.pro nicht für
mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
23. Haftung für Datenverlust
23.1. Bei Verlust von Daten haftet buchhalter.pro nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer
Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit der buchhalter.pro tritt diese Haftung nur ein, wenn buchhalter.pro mit der zum Datenverlust
führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
23.2. Vorstehende Ziffer 22.1 gilt nicht, soweit sich buchhalter.pro gegenüber dem Kunden
zur Durchführung der Datensicherung ausdrücklich verpflichtet hat.
24. Pflichten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
24.1. Zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt oder spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt
buchhalter.pro die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten dem Kunden im csv-Format (Dokumente im pdf-Format) zur Verfügung. Daneben stellt buchhalter.pro auf Wunsch des Kunden
sämtliche vom Kunden gespeicherten Daten einem vom Kunden benannten Dritten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung. Der Kunde ist
verpflichtet, buchhalter.pro hierfür die entstandenen und nachgewiesenen Kosten nach der buchhalter.pro-Preisliste zu ersetzen.
24.2. buchhalter.pro arbeitet auf
Verlangen und nach Weisung des Kunden nach Beendigung dieses Vertrages zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses mit einem Dritten zusammen. Diese Zusammenarbeit ist beschränkt
auf die Übermittlung der vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten und die Übermittlung sonstiger den Kunden betreffender Daten, soweit es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse von
buchhalter.pro handelt. Diese Zusammenarbeit ist vom Kunden gesondert nach Aufwand nach der buchhalter.pro-Preisliste zu vergüten. Zusätzlich hat der Kunde der buchhalter.pro
sämtliche angefallenen, erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen nach der buchhalter.pro-Preisliste zu ersetzen.
25. Gerichtsstand, Rechtswahl, Auslegung
25.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der und gegenüber buchhalter.pro ist Lübeck bzw. dessen erster Firmensitz.
Leistungen von buchhalter.pro werden ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
25.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus
und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung
oder die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der
jeweilige Sitz der buchhalter.pro.
25.3. Die Rechtsbeziehungen zwischen buchhalter.pro und dem Kunden, einschließlich der Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen,
beurteilen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausnahme der Convention on the International Sale of Goods (CISG).
25.4. Sämtliche vertraglichen
Vereinbarungen zwischen den Parteien sind so auszulegen, dass die Vereinbarung den gesetzlichen Anforderungen genügt und die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien vor dem
Hintergrund des Zwecks des geschlossenen Vertrages angemessen zum Ausgleich bringt. (erläuternde Vertragsauslegung)
25.5. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den gesetzlichen Anforderungen genügt und die wirtschaftlichen
Interessen beider Parteien vor dem Hintergrund des Zwecks des geschlossenen Vertrages angemessen zum Ausgleich bringt. Gleiches gilt, sollten die Parteien für einen bestimmten
Sachverhalt keine vertragliche Vereinbarung getroffen haben. (ergänzende Vertragsauslegung)
B. Besondere Dienstleistungen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Projekt- und sonstige Dienstleistungen
Neben den unter A. enthaltenen allgemeinen Regeln gelten für den Bereich Beratungs- , Projekt- und sonstige Dienstleistungen folgende Bestimmungen, wobei die Regelungen in
diesem Besonderen Teil Vorrang genießen:
26. Leistungen
buchhalter.pro bietet dem Kunden nach diesen besonderen Bedingungen Beratungs- und Projekt- und sonstige Dienstleistungen an.
27. Mitwirkungspflichten, Ansprechpartner, gemeinsames Entscheidungsgremium (Controlboard)
27.1. Die zur Erbringung der Leistung gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen
und Informationen sowie die für einen reibungslosen Ablauf benötigten Arbeitsmittel sind vom Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Notwendige Zutritts- und Zugangsrechte sind
zu gewähren.
27.2. Werden Mitwirkungspflichten vom Kunden nicht erfüllt und entstehen dadurch Verzögerungen und Mehraufwand, ist die buchhalter.pro neben der Anpassung
des Zeitplans berechtigt, Ersatz des Verzögerungsschadens und des entstandenen Mehraufwands zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Mitwirkungspflichten
nicht zu vertreten hat. Weitergehende Rechte der buchhalter.pro bleiben unberührt.
27.3. Der Kunde nennt der buchhalter.pro einen Ansprechpartner. Die Auskünfte der
jeweils vertraglich benannten Ansprechpartner sind verbindlich.
27.4. Sofern im Rahmen eines Projektes vom Kunden und der buchhalter.pro ein gemeinsames Controlboard
eingerichtet wird, gilt die Zustimmung beider Seiten zu dessen Beschlüssen als erteilt, wenn einem beiden Seiten zugegangenen Protokoll nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen
schriftlich oder in Textform widersprochen wird und die buchhalter.pro bei Übersendung des Protokolls auf diese Folge gesondert hingewiesen hat. Die Beteiligten sind sich darüber
einig, dass die elektronische Form der Kommunikation ausreichend ist.
28. Änderungsverlangen
28.1.Beide Vertragspartner können schriftlich Änderungen von vereinbarten individuellen Leistungen vorschlagen.
28.2. Bei
Änderungsvorschlägen teilt die buchhalter.pro dem Kunden mit, welche Auswirkungen sich auf die vereinbarten Leistungen (insbesondere auf Termine und Vergütung) ergeben.
28.3. Der Kunde und die buchhalter.pro sind in der Annahme der vorgeschlagenen Änderungen jeweils frei.
29. Zusätzliche Regelungen für Programmierleistungen
29.1. Die buchhalter.pro erstellt aufgrund gesonderter Beauftragung für den Kunden nach dessen Anforderungen
individuelle Programmierleistungen bzw. Anpassungsleistungen an bestehenden Programmen (Customizing).
29.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
bezieht sich die Beauftragung nach Ziffer 4.1 auf die zum Zeitpunkt der Übergabe der Leistungen von der buchhalter.pro freigegebene Systemumgebung und den zu diesem Zeitpunkt
aktuellen Versionsstand der buchhalter.pro-Programme. Die konkreten Versionen werden dem Kunden jeweils benannt.
29.3. Die buchhalter.pro räumt dem Kunden mit
vollständiger Bezahlung der Vergütung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Leistungen für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck auf Dauer zu
nutzen.
29.4. Soweit Leistungen für den Einsatz bei einem Mandanten des Kunden erbracht werden, bezieht sich die Rechtseinräumung nach Ziffer 4.3 nur auf diesen
Mandanten.
29.5. Pflegeleistungen für Programmierleistungen, insbesondere deren Anpassung an neue Versionsstände von buchhalter.pro-Programmen oder der Systemumgebung,
Anpassungen an gesetzliche Vorgaben, telefonische Unterstützung bei Anfragen und die Überlassung neuer Versionen werden von der buchhalter.pro nur nach gesonderter Vereinbarung
erbracht. Besondere Bedingungen Beratung, Projekte, Seminare und Dienstleistungen Stand 01.05.2018
30. Abnahme werkvertraglicher Leistungen
30.1. Soweit sich die buchhalter.pro, insbesondere im Rahmen einer Systementwicklung, -einrichtung, -umstellung o. Ä., zu einer
Werkleistung verpflichtet, haftet die buchhalter.pro nur für den Eintritt des jeweiligen Erfolges, soweit der Kunde alle hierzu notwendigen Mitwirkungspflichten (Ziffer 2)
ordnungsgemäß erbracht hat.
30.2. Grundlage für die Abnahme ist die von den Vertragspartnern vertraglich vereinbarte Leistungsspezifikation. Teilabnahmen können
vereinbart werden. Die buchhalter.pro ist in diesem Fall berechtigt, eine entsprechende Teilvergütung in Rechnung zu stellen. Die Abnahme des Werkes oder der Teilleistung erfolgt
unverzüglich nach Fertigstellung entweder durch schriftliche Erklärung des Kunden oder durch ein gemeinsam erstelltes und von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnendes
Abnahmeprotokoll.
30.3. Werkleistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden – insbesondere als abgenommen, a) einen Monat nachdem der Kunde die
Werkleistungen zu anderen als zu Testzwecken in Gebrauch nimmt bzw. in Gebrauch nehmen lässt oder b) mit Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, es sei denn, der Kunde
hat berechtigterweise einen Vorbehalt im Hinblick auf etwaige Mängel erklärt, oder c) wenn der Kunde bis zum Ablauf eines vereinbarten Prüfungszeitraums nicht mindestens einen
Mangel rügt, der die Abnahme hindert, oder d) wenn der Kunde innerhalb einer ihm hierfür von der buchhalter.pro nach Fertigstellung des Werks gesetzten angemessenen Frist nicht
mindestens einen Mangel rügt, der die Abnahme hindert.
31. Vergütung
31.1. Individuelle Leistungen werden zu den im jeweiligen Angebot genannten Tages- , Halbtages- und Stundensätzen abgerechnet. Tagessätze beziehen sich
auf angefangene Arbeitstage, Halbtagessätze auf angefangene halbe Arbeitstage (50 % des Arbeitstages), Stundensätze auf angefangene Stunden. Dies gilt auch, wenn die Leistung oder
Teile hiervon nicht am Sitz des Kunden erbracht werden. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Aufwände und Zeiten auf Erfahrungswerten beruhende
Schätzungen für typischerweise anfallende Aufwände und Zeiten. Eine erkennbare, nicht unerhebliche Überschreitung des geschätzten Aufwands und / oder der geschätzten Zeiten teilt
die buchhalter.pro dem Kunden unverzüglich mit.
31.2. Nebenkosten, Reisekosten und Reisezeiten sind gesondert zu vergüten.
32. Kündigung, Projektabbruch, kurzfristige Absagen von Terminen
32.1. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.
32.2. Kündigt der Kunde
beauftragte Leistungen oder beendet er Projekte oder Beratungsleistungen einseitig, ohne dass die buchhalter.pro dies zu vertreten hat, ist die buchhalter.pro berechtigt, die
vereinbarte Vergütung zu verlangen. Die Vergütung entfällt jedoch insbesondere insoweit, als buchhalter.pro dadurch Aufwendungen erspart und / oder durch anderweitige Verwendung
der damit frei gewordenen Kräfte eine Vergütung erzielt hat.
32.3. Sagt der Kunde vereinbarte Termine weniger als acht Kalendertage davor ab, ist die buchhalter.pro
berechtigt, hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % der für den abgesagten Termin angesetzten Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass die
buchhalter.pro gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch eine Absage entstanden ist.
II. Sonderregelungen für die Durchführung von Seminaren und vergleichbaren Veranstaltungen Neben den unter A. enthaltenen allgemeinen Regeln gelten für den Bereich
Beratungs-, Projekt- und sonstige Dienstleistungen folgende Bestimmungen, wobei die Regelungen in diesem Besonderen Teil Vorrang genießen:
33. Leistungen
buchhalter.pro bietet dem Kunden nach diesen besonderen Bedingungen die Durchführung von Seminaren und vergleichbaren Veranstaltungen an.
33.1.
Abweichend von Ziffer 2 bis 7 gelten nachfolgende Sonderregelungen für Seminare, Workshops, Veranstaltungen (inkl. Veranstaltungsserien und -reihen) und vergleichbare
Fortbildungsangebote, die die buchhalter.pro ihren Kunden anbietet.
33.2. Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die buchhalter.pro die
Anmeldung bestätigt (Buchungsbestätigung).
33.3. Die für Online-Schulungen erhaltenen Zugangsberechtigungen und Passwörter dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang
genutzt und nur an teilnahmeberechtigte Personen weitergegeben werden und sind im Übrigen nicht übertragbar.
33.4. Die buchhalter.pro behält sich vor, die Erbringung von
Leistungen nach Ziffer 33.1 dieser Besonderen Bedingungen aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Dozenten) abzusagen. Die buchhalter.pro verpflichtet sich für diesen Fall, die
Teilnehmer unverzüglich über die Absage zu unterrichten. Wurden bereits Teilnahmegebühren entrichtet, werden diese zurückerstattet.
33.5. Bei teilweise erbrachten
Leistungen behält sich die buchhalter.pro eine anteilige Berechnung vor.
33.6. Sagt der Kunde Seminartermine weniger als acht Kalendertage vor dem Seminartermin ab, ist
die buchhalter.pro berechtigt, hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % der für den abgesagten Termin angesetzten Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis
offen, dass der buchhalter.pro gar kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand durch eine Absage entstanden ist.
33.7. Dem Kunden bleibt es unbenommen, unter Beachtung
der Teilnahmebedingungen einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
33.8. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Leistungen mit jährlichen oder monatlichen
Vergütungsintervallen können jeweils zum Jahres- bzw. zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen für Kunden einen Monat, für die buchhalter.pro
zwölf Monate. Die Kündigung ist bei Leistungen mit jährlichen oder monatlichen Vergütungsintervallen erstmals zum Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss möglich. Das Recht
zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen
III. Überlassung von Programmen und Datenbanken
Neben den unter A. enthaltenen allgemeinen Regeln gelten für den Bereich Beratungs- , Projekt- und sonstige
Dienstleistungen folgende Bestimmungen, wobei die Regelungen in diesem Besonderen Teil Vorrang genießen:
34. Geltungsbereich, Definitionen
34.1. Diese Bedingungen gelten für die Überlassung von Programmen und Datenbanken durch die buchhalter.pro sowie für die
Zurverfügungstellung von Cloud- Anwendungen und die Inanspruchnahme von Rechenzentrumsleistungen der buchhalter.pro. Soweit nachfolgende Regelungen in gleicher Weise für Programme,
Datenbanken sowie für Cloud-Anwendungen und Rechenzentrumsleistungen gelten, werden diese gemeinsam als „Produkte“ bezeichnet.
34.2. Rechenzentrumsleistungen können aus
Programmen und Cloud- Anwendungen heraus genutzt werden, z. B. Archivierung, Übermittlung und Verarbeitung von Daten. Die Beauftragung von Rechenzentrumsleistungen erfolgt über die
in den Programmen und Cloud-Anwendungen vorgesehenen Funktionen und / oder über von der buchhalter.pro zur Verfügung gestellte Medien und Formulare. Maßgeblich für den
Leistungsumfang von Rechenzentrumsleistungen sind die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Programme und Cloud- Anwendungen.
35. Nutzungsrechte, Vergütung
35.1. Die buchhalter.pro räumt den Kunden an Programmen und Datenbanken Nutzungsrechte in nicht ausschließlicher Form und – soweit es sich
um eine auf die Vertragsdauer beschränkte Überlassung gegen laufende Vergütung handelt – in nicht übertragbarer Form ein. Bei Cloud-Anwendungen und der Inanspruchnahme von
Rechenzentrumsleistungen räumt die buchhalter.pro Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, auf diese im vertraglich vereinbarten Umfang zuzugreifen.
35.2. Die Produktnutzung durch den Kunden ist ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gestattet. Dazu gehört auch die Produktnutzung in Mandantenunternehmen, sofern
der Kunde die Produktnutzung im Rahmen seiner Mandatstätigkeit durch Weitergabe an den Mandanten eröffnet (Leistungsverbund); in diesem Fall wird der Kunde den Mandanten in
geeigneter Form auf die Urheberrechte und sonstigen Rechte hinweisen.
35.3. Eine Produktnutzung durch den Mandanten ist ausschließlich für das eigene Unternehmen
gestattet. Eine Produktnutzung in verbundenen Unternehmen des Mandanten ist nur nach vorheriger schriftlich oder in Textform erteilter Zustimmung durch die buchhalter.pro
gestattet. Eine Anbindung von Mandanten an die Kanzleisysteme eines Kunden zur Mitnutzung der Kanzleilizenzen für buchhalter.pro- Produkte ist nur nach den von der buchhalter.pro
hierzu im Einzelfall festgelegten Lizenzregelungen zulässig.
35.4. Ist für die Nutzung eines Produkts eine Höchstzahl zeitgleicher Zugriffe durch Anwender des Kunden
vereinbart, beschränkt sich das von der buchhalter.pro eingeräumte Nutzungsrecht auf die zum jeweiligen Zeitpunkt vereinbarte Höchstzahl zeitgleicher Zugriffe. Ist für ein Produkt
die Nutzung nur durch namentlich benannte natürliche Personen vereinbart, beschränkt sich das von der buchhalter.pro eingeräumte Nutzungsrecht auf die zum jeweiligen Zeitpunkt
konkret benannten Personen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Personen über die von der buchhalter.pro zur Verfügung gestellten Anwendungen selbst zu verwalten. Eine Weitergabe der
Zugangsberechtigungen und / oder Zugangsmedien der vom Kunden benannten Personen an andere Personen ist nicht gestattet. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten
Personen entsprechend verpflichtet werden.
35.5. Die Lizenzierungs- und Bepreisungsvarianten, die die buchhalter.pro für ein bestimmtes Produkt anbietet und die für die
Bepreisung relevanten Anknüpfungspunkte, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
35.6. Die Produkte dürfen nur durch natürliche Personen bedient werden.
Insbesondere ist ein automatisierter Zugriff oder eine Anbindung über Schnittstellen zu einem automatisierten Datenaustausch nur nach vorheriger Zustimmung durch die buchhalter.pro
gestattet.
35.7. Die gemeinsame Nutzung eines Produkts mit Dritten ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die buchhalter.pro gestattet.
35.8. Soweit für
bestimmte Produkte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gelten, weist die buchhalter.pro hierauf gesondert hin. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn von der
buchhalter.pro angebotene Produkte, Komponenten oder Leistungen anderer Hersteller enthalten.
35.9. Vor Beginn der Nutzung teilt der Kunde der buchhalter.pro den
gewünschten Umfang der Nutzung (vergleiche Ziffer 2.4) schriftlich oder in Textform oder über die elektronischen Bestellwege mit. Soweit sich Veränderungen bei der Nutzung ergeben,
wird der Kunde die buchhalter.pro hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
35.10. Das Nutzungsrecht an Produkten erlischt durch deren Kündigung. Der Kunde stellt sicher,
dass die Produkte nach Erlöschen des Nutzungsrechts nicht mehr genutzt werden können. Lokal installierte Produkte sind zu deinstallieren.
36. Technische Schutzmaßnahmen
Die buchhalter.pro ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der
vertragsgemäße Einsatz der buchhalter.pro-Leistungen darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
37. Zusätzliche Regelungen für die Nutzung von Cloud-Anwendungen
37.1. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch Fernzugriff.
37.2. Eine Weitergabe der
Zugangsberechtigungen und / oder Zugangsmedien, entsprechenden Benutzerkennungen oder personalisierter Zugangshardware an Dritte ist nicht gestattet.
37.3. Erlangt die
buchhalter.pro Kenntnis davon, dass Cloud-Anwendungen in missbräuchlicher oder rechtswidriger Weise genutzt werden, ist die buchhalter.pro berechtigt, die betroffenen Zugänge zu
sperren.
38. Kündigung
38.1. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.
38.2. Leistungen mit jährlichen Vergütungsintervallen können jeweils zum
Jahresende, sonstige Leistungen können jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
38.3. Die Kündigungsfrist beträgt für Kunden einen Monat, für die buchhalter.pro zwölf
Monate.
38.4. Die Kündigung ist bei Leistungen mit monatlichen Vergütungsintervallen erstmals zum Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss möglich.
38.5.
Das Recht zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen.
38.6. Mit Wirksamwerden einer Kündigung wird der Zugriff auf die
betreffenden Produkte gesperrt.
C. Datenverarbeitung im Auftrag und Datenschutz , Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
39. Datenschutz, Geheimhaltung
Der Kunde ist der Verantwortliche für personenbezogene Daten (siehe Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) i.S.d. Art. 4 Nr.7 DS-GVO.
Die Verantwortlichkeit für die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verbleibt ausschließlich beim Kunden; es wird keine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO
zwischen den Beteiligten angenommen werden.
Die buchhalter.pro führt ihre Tätigkeit auf Weisung des Kunden aus.
39.1. Verarbeitet buchhalter.pro personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Liegt keine den
rechtlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor, ist buchhalter.pro berechtigt, die davon betroffenen Leistungen zu verweigern. Die sonstigen Rechte
der buchhalter.pro in diesem Zusammenhang bleiben unberührt.
39.2. Personenbezogene Daten, die nicht Gegenstand einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Ziffer 39.1 sind,
werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch buchhalter.pro als Verantwortliche verarbeitet. buchhalter.pro ergreift in ihrem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese
Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen.
40. Verschwiegenheit
40.1. buchhalter.pro behandelt die ihr bekanntwerdenden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Dies gilt
nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.
40.2. buchhalter.pro wirkt als
Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit von Kunden, die einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, mit. buchhalter.pro wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen
Folgen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihr
von solchen Kunden zugänglich gemacht werden.
40.3. buchhalter.pro verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne von Ziffer 40.2 zu
verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
40.4. Beim Einsatz von Dritten gemäß Ziffer 6.1 verpflichtet sich buchhalter.pro, diese in Textform unter
Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im
Sinne von Ziffer 40.2 erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllt buchhalter.pro die rechtlichen Anforderungen.
40.5. Die Pflicht zur Verschwiegenheit
gemäß der Ziffern 40.1 bis 40.4 besteht nicht, soweit buchhalter.pro auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im
Einzelfall zulässig und möglich ist, wird buchhalter.pro den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.
40.6. Der Kunde ist verpflichtet, Kenntnisse,
die es gelegentlich einer Auftragsdurchführung durch die buchhalter.pro erlangt hat und die der Verschwiegenheitspflicht eines anderen Kunden unterliegen oder der beruflichen
Verschwiegenheitspflicht allgemein unterfallen, streng vertraulich zu behandeln.
41. Verpflichtung des Kunden zu Sicherheitsmaßnahmen
Der Kunde muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche
Gefahrenpotenziale bei der Verwendung von Produkten der buchhalter.pro zu vermeiden. Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen
oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.
42. Warenzeichen, Logos und Produktdesigns
42.1. Unter dem Begriff Warenzeichen der buchhalter.pro oder eines anderen Herstellers sind alle Marken, Namen, Handelsnamen,
Logos, Designs und andere Bezeichnungen zu verstehen, die bei buchhalter.pro in Verbindung mit den Buchhalter-Produkten und -Diensten benutzt werden, einschließlich buchhalter.pro,
sowie alle buchhalter.pro-Produktdesigns.
42.2. Der Kunde wird alles tun, um die Rechte von buchhalter.pro an den eigenen Warenzeichen sowie der anderen Hersteller an
deren Warenzeichen zu sichern. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde, selbst keine Warenzeichen, die mit den oben genannten verwechslungsfähig sind, eintragen zu lassen oder zu
benutzen. Dem Kunden kann die Nutzung der genannten Warenzeichen unter der Voraussetzung gestattet werden, dass buchhalter.pro dem schriftlich zustimmt.
D. Schufa
43. SCHUFA-Hinweis
43.1. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt buchhalter.pro nach den gesetzlichen
Vorschriften. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von buchhalter.pro beauftragte Dienstleister
weitergegeben. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der jeweiligen schutzwürdigen Interessen des Vertragspartners an dem Ausschluss der Übermittlung oder
Nutzung kann buchhalter.pro zur Bonitäts- und Kreditprüfung während der Dauer der Kundenbeziehung Adress- und Bonitätsdaten an Dienstleistungsunternehmen wie z.B. die SCHUFA
Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden weitergeben.
43.2. Soweit nach Übermittlung dieser Information solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA
anfallen, kann bcuhhalter.pro hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften.
Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten
Datenübermittlungen dürfen nach der DS-GVO nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
43.3. Bei der Erteilung von Auskünften
kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen
(Score-Verfahren).
43.4 Weitere Informationen über die SCHUFA sind unter www.meineSCHUFA.de zu finden.